Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin
Ạr|beits|me|di|zin 〈f.; -; unz.; Med.〉 Fachbereich der Medizin, der sich mit den Berufstätigen u. den Auswirkungen der berufl. Tätigkeit auf ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen u. ihre Leistungsfähigkeit beschäftigt

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Ạr|beits|me|di|zin, die; -:
Sondergebiet der Medizin, das sich mit dem Menschen beschäftigt, sofern er den Einwirkungen des Arbeitsprozesses ausgesetzt ist.

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Arbeitsmedizin,
 
Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Wechselbeziehung zwischen der Arbeit des Menschen und seiner Gesundheit beziehungsweise Krankheit beschäftigt; Ziel der Arbeitsmedizin ist es, durch Vorsorgemaßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten, eingetretenen Gesundheitsschäden entgegenzuwirken, dem Geschädigten die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern und ihm eine gerechte Entschädigung zu ermöglichen. (Betriebsarzt)
 
 
V. Lachnit: Kurzgefaßtes Lb. der A. (1978);
 
A. aktuell, hg. v. W. Benner u. a., Losebl. (Stand 1988 ff.);
 
Kompendium der A., hg. v. G. Jansen u. J. Haas (21991).

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Ạr|beits|me|di|zin, die <o. Pl.>: Sondergebiet der Medizin, das sich mit dem Menschen beschäftigt, sofern er den Einwirkungen des Arbeitsprozesses ausgesetzt ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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